Es ist zum Glück bald wieder soweit – endlich Urlaubszeit. Wir versorgen Sie mit wissenswerten Infos zur Internationalen Versicherungskarte (IVK). Sie dient als Nachweis im Ausland, dass für Ihr Fahrzeug KH-Versicherungsschutz besteht. Im Falle eines Schadens ist die Karte in vielerlei Hinsicht hilfreich:

  • Wichtige Daten können vom Geschädigten notiert werden
  • In Deutschland hilft Ihnen die IVK alle wichtigen Daten festzuhalten, sofern Sie von einem ausländischen Unfallverursacher geschädigt wurden
  • Sie nennt wichtige Adressen von Regulierungshilfen im Gastland
  • Sie baut im Schadenfall Misstrauen ab

Wir empfehlen Ihnen das grundsätzliche Mitführen der IVK, weil sie teilweise bei der Einreise zwar nicht verlangt wird, aber im Falle eines Unfalles dann doch vorgelegt werden muss. Somit ermöglicht sie Ihnen ein entspannteres Reisen und vereinfacht die bei einem möglichen Schadenfall entstehenden Formalitäten.

Zwingend vorgeschrieben ist das Mitführen der IVK in folgenden Ländern Europas:

  • Bosnien-Herzegowina (BIH)
  • Montenegro (MNE)
  • Nordmazedonien (MK)
  • Russland (RUS, zusätzlich die asiatischen Teile des Landes)
  • Vereinigtes Königreich (UK)
  • Weißrussland (BY)
  • Albanien (AL)
  • Moldawien (MD)
  • Ukraine (UA)

 Zwingend vorgeschrieben ist das Mitführen der IVK in folgenden außereuropäischen Ländern und Mittelmeer-Anrainerstaaten:

  • Tunesien (TU)
  • Türkei (TR, einschließlich des asiatischen Teils östlich vom Bosporus)
  • Iran (IR)
  • Marokko (MA)

Wir bitten um Berücksichtigung bei der Planung Ihrer Urlaubsreise, dass der Versand der IVK möglicherweise mehrere Tage dauern kann.

Das NP-Team wünscht Ihnen allzeit gute Fahrt und einen wunderschönen Urlaub.