Die Grünen Versicherungskarten werden „weiss“

Internationale Versicherungskarte (IVK) – auch „Grüne Karte“ genannt – wird demnächst weiß

Die internationale Versicherungskarte wird ab 1. Juli 2020 auf den Schwarz-Weiß-Druck umgestellt. Das bisher grüne Dokument (Grüne Karte) bleibt aber bis zu ihrem Ablauf noch weiterhin gültig. Die Versicherungskarte ist bei Fahrten ins Ausland wichtig, um im Ausland den erforderlichen Kfz-Versicherungsschutz nachzuweisen.

Bei Fahrten ins Ausland sollte die IVK stets mitgeführt und im Handschuhfach aufbewahrt werden. Mit der IVK lässt sich nachweisen, dass das Fahrzeug über eine Kfz-Haftpflichtversicherung verfügt. Dies kann bei Grenzkontrollen wichtig sein. Unverzichtbar ist die IVK bei der Schadenregulierung nach einem Unfall.

Ein halbes Jahr Zeit bis zur Umstellung

Der Farbwechsel bei den Versicherungskarten erfolgt am 1. Juli 2020 bei den Versicherungsgesellschaften, welche die IVK in Deutschland ausgeben: Nach und nach werden die Karten dann in einer Übergangsphase von 6 Monaten auf weißes Papier umgestellt. Ab dem 1. Januar 2021 gelten dann nur noch die auf weißem Papier gedruckten Versicherungskarten.

Nur die Papierform gilt als Nachweis!

Da der Gesetzgeber für das Dokument die Papierform vorschreibt, genügt die IVK nicht als .pdf-Format – z. B. auf Ihrem Handy. Drucken Sie also die IVK stets aus. Nur so weisen Sie den erforderlichen Versicherungsschutz bei einer Kontrolle nach!

Die Versicherungskarte im Ausland immer mitführen!

Beachten Sie, dass die Versicherungskarte nicht nur in Deutschland, sondern in allen europäischen Ländern verpflichtend als Nachweis des Kfz-Versicherungsschutzes bei einer Kontrolle vorgelegt werden muss. In sämtlichen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie in Norwegen, Liechtenstein, Island, in der Schweiz und in Andorra gilt zwar das Kfz-Kennzeichen als Versicherungsnachweis. Bei Polizeikontrollen oder auch bei Unfällen wird die Versicherungskarte jedoch häufig verlangt. Wichtig ist der Nachweis zudem in vielen osteuropäischen Ländern und zum Beispiel der Türkei, mit denen ein Kennzeichenabkommen nicht besteht.